Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Buchungs- und Eventräume des CREATIVE HUB
§1 Pflichten des Nutzers
Zu folgenden Punkten verpflichtet sich der Nutzer der Buchungs- und Eventräume des CREATIVE HUB
(1) Der Nutzer hinterlässt die Räume sauber. Sollte der Raum vor der Nutzung unsauber sein,
muss dies durch den Nutzer gegenüber den Concierges am Eingang vor Nutzungsbeginn
kommuniziert, und schriftlich festgehalten werden.
(2) Der Nutzer stellt die Ausstattung der Räume (Stühle, Tische, Dekor, Schränke &
Whiteboards), nach Ende der Nutzung wieder an ihren ursprünglichen Platz. Als Hilfe hierfür
sind die Räume mit entsprechenden Fotografien ausgestattet.
(3) Nach Ende der Nutzung zeigt der Nutzer dem Diensthabenden Concierge ein Foto, was den
aktuellen Zustand des Raumes dokumentiert.
§2 Gebühren im Falle der Nichterfüllung der in §1 genannten Pflichten
Im Falle der Nichterfüllung der in §1 genannten Pflichten, verpflichtet sich der Nutzer, eine
Ordnungs- und Reinigungsgebühr in Höhe von 25 Euro an die visionskultur gUG zu entrichten. Die
besagte Gebühr wird durch die visionskultur gUG in Rechnung gestellt.
§3 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
(1) Die dem Nutzer von visionskultur gUG im Rahmen der Nutzung zur Verfügung gestellten
Buchungs- und Eventräume sowie deren Ausstattung werden wie gesehen zur Verfügung
gestellt. Visionskultur haftet nicht für eine dauerhafte Verfügbarkeit und die Beschaffenheit der
Büroarbeitsplätze und der Besprechungsräume sowie deren Ausstattung.
(2) visionskultur gUG haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Nutzers. Dies gilt nicht für eine
Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen
Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls
nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
visionskultur gUG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Nutzung
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Als
wesentliche Pflicht von visionskultur gUG zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die
Bereitstellung der in Buchungs- und Eventräume, wobei allerdings kein Anspruch auf einen
bestimmten Buchungs- oder Eventraum besteht. Die Möglichkeit der Bereitstellung der
Buchungs- und Eventräume hängt von der Auslastung der von visionskultur gUG verwalteten
Buchungs- und Eventräume ab.
(4) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den Creative Hub zu bringen. Von Seiten visionskultur gUG werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
(5) Bei Nutzung des Creative Hubs unterliegt der Nutzer der untenstehenden Hausordnung.
HAUSORDNUNG
Für Nutzer des Creative Hub Bremen

1. Allgemeines
Der Nutzer verpflichtet sich, den von ihm in Anspruch genommenen Raum sauber zu halten und das gesamte Gebäude mit allen seinen Einrichtungen sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln.
Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen jeder Art außerhalb von per Vertrag zur Nutzung zugewiesenen Arbeitsplätzen ist nur gegen ausdrückliche Erlaubnis von visionskultur gUG gestattet.
Das Licht in genutzten Räumen ist nach verlassen zu löschen. Elektronische Geräte sind bei Verlassen des Gebäudes abzuschalten.

2. Sicherheitsbestimmungen
Alle allgemein technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr/Brandschutz, sind zu beachten.
In ausgewiesenen Lagerräumen ist das Lagern von leicht brennbaren Materialien und Gegenständen nicht gestattet. Rauchen und offenes Feuer ist untersagt.
Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Bei Verstoß anfallende Kosten trägt der verursachende Nutzer.
Der Nutzer hat die unbefugte Benutzung von Hauseinrichtungen durch betriebsfremde Personen zu verhindern.
Bei längerer Abwesenheit des Mitglieds sind alle Stecker aus den Steckdosen der zugewiesenen Arbeitsplätze zu entfernen.

3. Katastrophenfälle
Bei Ausbruch von Feuer sind unverzüglich folgende Stellen zu benachrichtigen:
a.) Feuerwehr
b.) Polizei
c.) Hausverwaltung - Entsprechendes gilt für Wasser-, Öl-, Gas- und Rauchschäden sowie für sonstige Katastrophenfälle.

4. Wasser- und Frostschutz
Der Nutzer hat darauf zu achten, dass keine Wasserschäden entstehen.
Die sanitären Einrichtungen, Wasserleitungen und Heizungsrohre sind durch das Schließen der
Fenster und Beheizen der Räume vor Frost zu schützen; insbesondere muss bei Frostgefahr und
längerer Abwesenheit entsprechende Vorkehrung getroffen werden.
Um das Einfrieren zu vermeiden, dürfen bei Frost vor allem die unter Fenster eingebauten
Heizkörper nicht vollständig abgestellt werden.

5. Reinigung
Beim Be- und Entladen möglicherweise verursachte Verunreinigungen wird der Nutzer unverzüglich
selbst beseitigen bzw. beseitigen lassen.
Die Sanitäranlagen sind sauber zu hinterlassen.
Unterlässt der Nutzer die ihm obliegende Reinigung, so ist visionskulturgUG berechtigt, diese auf
Kosten des Säumigen besorgen zu lassen.

6. Abfall
Die umweltgerechte Abfallentsorgung ist Pflicht.
Müll- und Abfallprodukte jeglicher Art dürfen nur in den hierzu bestimmten Behälter gefüllt werden.
Es stehen Papierkörbe in den Seminarräumen bereit. Jegliche andere Abfälle sind täglich selbst zu
entsorgen.
Es ist nicht gestattet, in den Müllbehälter flüssige, breiige, splitternde und sperrige Gegenstände
einzuwerfen. Beachtet der Nutzer diese Vorschrift nicht, haftet er für alle daraus entstehenden
Schäden oder Kosten.
Die Entleerung von Abfällen jeglicher Art, insbesondere von Säuren und Laugen in Wasch- und
Spülbecken sowie Toilettenanlagen ist zu unterlassen. Für entstehende Schäden haftet der Nutzer.
Der Nutzer hat auf seine Kosten die Beseitigung des Gewerbe- einschließlich Sperrmülls zu
veranlassen. Bei kurzfristiger Aufbewahrung des Gewerbemülls innerhalb seiner Räume hat er für
hygienische und sachgemäße Lagerung zu sorgen.

7. Belästigung von anderen Nutzern und Nachbarn
Der Betrieb von Maschinen, Phonogeräten oder ähnliche Vorrichtungen, die Lärm und /oder
Erschütterungen verursachen ist nur innerhalb der gesetzlichen oder behördlich gestatteten
Messwerte erlaubt. Ferner sind bei diesem Betrieb die ortsüblichen Ruhezeiten zu beachten und
einzuhalten.
Für eine notwendige Be- und Entlüftung müssen geeignete Maßnahmen auf Kosten des Nutzers
getroffen werden. Die Notwendigkeit bestimmt visionskultur gUG.

8. Fassade und Schaufenster
Das Bemalen oder Bekleben der Fassade sowie der Laden und Bürofensterscheiben – aber nicht
explizit ausgewiesener Flächen im Haus mit Schriften und Zeichen sowie Postern, Stickern etc. ist nur
nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Das Entfernen unerlaubter Bemalungen oder Beklebungen geschieht auf Kosten des Nutzers.
Eine Firmenwerbung oder Reklame bedarf einer schriftlichen Zustimmung von visionskultur gUG.
Das Aufstellen von Verkaufsständen, das Angebot von Waren oder eine ähnliche Benutzung der Freiflächen vor den Räumen oder vor dem Gebäude ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch visionskultur gUG.

9. Besondere Betriebseinrichtungen/elektrische Anlagen
Personenaufzüge dürfen nur für den dafür bestimmten Zweck benutzt werden. Der Transport von Lasten oder sperrigen Gegenständen ist nicht gestattet.
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Das unbefugte Bedienen von besonderen Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen, Feuerlöscheinrichtungen usw.) zieht Strafverfolgung nach sich.
Der Anschluss elektrischer Gebrauchsapparate darf nur im Rahmen der vorschriftsmäßigen zugelassenen Belastbarkeit der vorhanden elektrischen Anlagen (Leitungen und Sicherungen) erfolgen.

10. Sonstige Bestimmungen
Visionskultur kann die Hausordnung erweitern oder abändern. Durch schriftliche Bekanntmachung an die Mitglieder werden solche Vorschriften Bestandteil dieser Hausordnung.
Diese Hausordnung ist Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrags. Visionskultur hat u. a. die Aufgabe, im Interesse aller Mitglieder auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Bitte erleichtert uns durch ordentliches Verhalten die Wahrnehmung unserer Arbeiten zur Bereitstellung und zum Betrieb des Creative Hub Bremen und zu eurer allgemeinen Unterstützung.

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