Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Buchungs- und Eventräume des CREATIVE HUBs

§1 Pflichten des Nutzers

Zu folgenden Punkten verpflichtet sich der Nutzer der Buchungs- und Eventräume des CREATIVE HUB

Der Nutzer hinterlässt die Räume sauber. Sollte der Raum vor der Nutzung unsauber sein, muss dies gegenüber des Visionskultur Teams vor Nutzungsbeginn kommuniziert werden.
Der Nutzer stellt die Ausstattung der Räume (Stühle, Tische, Dekor, Technik Schränke & Whiteboards), nach Ende der Nutzung wieder an ihren ursprünglichen Platz.
 

§2 Gebühren im Falle der Nichterfüllung der in §1 genannten Pflichten

Im Falle der Nichterfüllung der in §1 genannten Pflichten, verpflichtet sich der Nutzer, eine Ordnungs- und Reinigungsgebühr in Höhe von 25 Euro an die Visionskultur gGmbH zu entrichten.

§3 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Visionskultur gGmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Nutzers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspartei und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Visionskultur gGmbH deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Von Seiten Visionskultur gGmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.
 

Hausordnung

1.Allgemeines

Der Nutzer verpflichtet sich, den Raum sauber zu halten und das gesamte Gebäude mit allen seinen Einrichtungen sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln. Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen jeder Art ist nur gegen ausdrückliche Erlaubnis von Visionskultur gGmbH gestattet. Das Licht in genutzten Räumen ist nach verlassen zu löschen und elektronische Geräte sind bei Verlassen des Gebäudes abzuschalten.

2.Sicherheitsbestimmungen

Alle allgemeinen Vorschriften, insbesondere der Brandschutz, sind zu beachten. In den Lagerräumen ist das Lagern von leicht brennbaren Materialien und Gegenständen nicht gestattet. Rauchen und offenes Feuer ist im gesamten Gebäude untersagt. Bei Verstoß trägt der verursachende Nutzer die anfallenden Kosten.

3.Katastrophenfälle

Der Nutzer hat darauf zu achten, dass keine Katastrophenfälle entstehen. Bei einem Anspruch von Feuer, Wasser-, Öl-, Gas-, Frost und Rauchschäden sind unverzüglich folgende Stellen zu benachrichtigen: a.) Feuerwehr b.) Polizei c.) Hausverwaltung.

4.Abfall

Die umweltgerechte Abfallentsorgung ist Pflicht. Müll- und Abfallprodukte jeglicher Art dürfen nur in den hierzu bestimmten Behälter gefüllt werden. Es ist nicht gestattet, in den Müllbehälter flüssige, breiige, splitternde und sperrige Gegenstände einzuwerfen. Ebenso ist die Entleerung von Abfällen jeglicher Art, insbesondere von Säuren und Laugen in Wasch- und Spülbecken sowie Toilettenanliegen ist zu unterlassen. Beachtet der Nutzer diese Vorschrift nicht, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden oder Kosten.

5.Belästigung von anderen Nutzern und Nachbarn

Der Betrieb von Maschinen, die Lärm und/oder Erschütterungen verursachen, ist nur innerhalb der gesetzlichen oder behördlichen gestatteten Messwerte erlaubt. Ferner sind bei diesem Betrieb die ortsüblichen Ruhezeiten zu beachten und einzuhalten.

8.Fassade und Schaufenster

Das Bemalen oder Bekleben innerhalb und außerhalb des Gebäudes ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Das Entfernen unerlaubter Bemalungen oder Beklebungen geschieht auf Kosten des Nutzers. Das Aufstellen von Verkaufsständen, das Angebot von Waren oder eine ähnliche Benutzung der Freiflächen vor den Räumen oder vor dem Gebäude ist nicht gestattet. Ausnahmen dürfen der Genehmigung durch Visionskultur gGmbH.

9.Besondere Betriebseinrichtung/elektrische Anlagen

Das unbefugte Bedienen von besonderen Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen, Feuerlöscheinrichtungen usw.) zieht Strafverfolgung nach sich. Der Anschluss elektrischer Gebrauchsapparate darf nur im Rahmen der vorschriftsmäßigen zugelassenen Belastbarkeit der vorhandenen elektrischen Anlagen (Leistungen und Sicherungen) erfolgen.

10.Sonstige Bestimmungen

Die Visionskultur gGmbH kann die Herausforderung erweitern oder abändern. Durch schriftliche Bekanntmachung an die Mitglieder werden solche Vorschriften Bestandteil dieser Hausordnung. Diese Hausordnung ist Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrags. Die Visionskultur gGmbH hat u.a. die Aufgabe, im Interesse aller Mitglieder auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Bitte erleichtert uns durch ordentliches Verhalten die Wahrnehmung unserer Arbeiten zur Bereitstellung und zum Betrieb des Creative Hub Bremen und zu eurer allgemeinen Unterstützung.

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